Betriebshaftpflichtversicherung

Selbständige, Unternehmer und natürlich dessen Angestellte und Mitarbeiter sind schadensersatzpflichtig im falle eines Personen oder Sachschadens. Dies kann das Aus für ein Unternehmen sein.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Rechtschutzfunktion, da sie den Versicherten und dessen mitversicherte Betriebsangehörige gegen berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz eines Dritten schützt.
Betriebshaftpflicht gilt nur für den Versicherten, dessen gesetzlicher Vertreter, beaufsichtigende Personen des Betriebs, mitarbeitende Ehepaare und dessen Familienangehörige, Betriebsangehörige und für Betriebsfahrzeuge die kein Knnzeichen führen müssen.
Versicherungsschutz besteht nur für den fall von Personenschäden, SAchschäden und Umweltschäden.
Es ist bei dieser Versicherung auch möglich andere Dinge noch mit zu versichern. In der Regel betragen die Deckungssummen bei Personenschäden ca. 2 Mio. Euro und bei sachlichen Schäden ca. 1 Mio Euro.

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