Haftpflichtversicherung Rechtsanwalt/Notar
Bei der Haftpflichtversicherung Rechtsanwalt/Notar sind Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Anwaltsnotare versichert.
Versichert ist der Versicherungsnehmer für den Fall, wenn er, oder einer seiner Mitarbeiter, einen seiner Klientel einen vermögensschaden Aufgrund seiner entscheidung zugefügt hat.
Nicht versichert sind zudem Schäden, welche durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung entstanden sind.
Die Versicherung deckt Schäden im Inland, aber auch jene, welche bei der Inalndtätigkeit im Ausland entstanden sind.
Die Versicherungssummen werden ganz inividuell auf Ihren Bedarf errechnet, so haben Sie die beste Schadensabdeckung.

