Motorradhaftpflichtversicherung
Ein Schaden ist schnell entstanden. Damit Sie gegen Ansprüche Dritter abgesichert sind, schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Der Gesetzgeber schreibt auch vor, dass jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss. Die Haftpflichtversicherung für Motorräder deckt Schäden bis zu 100 Mio. Euro bei Personen-, Sach und Vermögensschäden bis maximal 8 Mio. Euro. Bei der Teilkasko werden Schäden abgedeckt wie z.B. Fahrzeugbrand, Glasbruch oder Diebstahlschäden. Auch Wildunfälle fallen unter die Teilkasko. Die Vollkasko hin gegen zahlt Schäden die am Fahrzeug, welches durch ihr eigene Verschulden entstanden sind. Dies ist bei Motorräder leider sehr kostspielig. Bei neu Fahrzeugen ist in den 1-3 Jahren (je nach späterem Wertverlust ) eine Vollkasko sinnvoll. Wen sie jedoch ihr Fahrzeug geleast haben ist eine Vollkasko oft eine Pflicht.
Kündigung's Möglichkeiten
Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar aufgrund eines Fahrzeugswecksels, oder Abmeldung eines Fahrzeuges. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf der Fahrzeuges an den Versicherer. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres z.B zum 31.12/01.01. eines jeden Jahres zu kündige. Die Kündigung beinhaltet eine einmonatigen Kündigungsfrist das heißt sie müssen bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen. Zu dem ist es möglich den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung einer Beitragserhöhung zu kündigen. Auch im Schadensfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann auch nach Schadensregulierung fristlos zum ende des Jahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherer die Prämien weiter bis zum Jahres ende zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadensfall gut überlegt sein.
Wer ist versichert ?
Der Versicherungsnehmer
Der Fahrzeughalter
Der Eigentümer
Der Fahrer
Was ist versichert ?
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschaden
Leistungseinschränkung:
Die Haftpflicht zahlt nicht wenn:
das Fahrzeug nicht zu dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird !
das Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist !
das Fahrzeug von einer nicht berechtigten Person geführt wird !
das Fahrzeug große Sicherheitsmängel aufweist sei es an Karosserie oder an Bauteilen !
einem Unfall, mit Alkohol am Steuer vor liegt. Dann verlangen die Versicherer in der Regel eine Beteiligung des Unfallschuldigen !

