Hundehaftpflichtversicherung
Bei der Hundehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht Erwerbstätig ist, automatisch miteingeschlossen. Folgende Schäden sind bei der Hundehaftpflicht mitversichert: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Bei Vermögensschäden, wo keine Personen- oder Sachschäden vorrausgingen, sind nur bedingt und nur zum Teil mitversichert. Bei der Versicherungssumme kann man folgendendes sagen, da laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder in unbegrentzter höhe für alle schuldhaft verursachten Schäden selber haftet, kann die Versicherungssumme gar nicht hoch genug sein. Es empfiehlt sich, größtmögliche Summen anzusetzen.
Informationen über eine generelle Haftpflichtversicherung finden Sie auf Sabea.de

