Ingenieurhaftpflichtversicherung
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung haften Sie gegebenenfalls in ausübung Ihrer Tätigkeit einem Dritten gegenüber. Als Architekt, Beratender Ingenieur oder Baingenieurbefassen Sie sich in dem entsprechenden Berufsbild mit einem vielfältigem Tätigkeitsfeld. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten von Betriebsangehörigen rechnen. Dabei kann es unter Umständen existenzbedrohend sein wenn bestimmte Ansprüche nicht versichert wurden.
Im Umfang und Rahmen des Berufshaftpflichtversicherungsvertrages prüft die Versicherung ob und und wie hoch Sie für einen Schaden haften, ausserdem ersetzt die Versicherung den Schaden, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits, gegebenenfalls auch das Strafverfahren.

