Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer. In Deutschland gilt ein Kontrahierungszwang (§5 PflVG), d.h. das Versicherungsunternehmen muss einen Antrag auf erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und kann nur unter bestimmten Bedingungen eine vertragliche verienbarung verweigern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schadensersatzforderungen wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs die Schuld an einem Schaden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, zu tragen hat oder dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Im Regelfall ist der Fahrer der den Schaden verursacht hat Schadenseratzpflichtig. Da es nicht möglich ist alle Inhaber einer Fahrererlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, ist nach gesetzlicher Anordnung nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich, sondern auch der Fahrzeughalter. Dies ist eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz, dass man der Schadensersatzforderung nur bei eigenem verschulden nachkommen muss.
Folgende Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
- Sachschäden (Reperaturen bei anderen Fahrzeugen)
-Personenschäden (Heilungskosten und Schmerzensgeld)
-Vermögensschäden
Wichtig ist das sie Vergleichen denn eine Güstige Kfz Versicherung sollte so natürlich sein, wie die Luft zum atmen.

