Pferdehaftpflichtversicherung
Bei der Pferdehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters mitversichert, sofern er nicht Erwerbstätig ist. Mitversichert sind Schäden an Personen, Sachen und daraus resultierende Vermögensschäden. Vermögensschäden, welche nicht durch Sach- oder Personenschäden entstanden sind, sind nur zu einem kleinen Teil mitversichert. Da laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder in unbegrentzter Höhe für alle Schuldhaft verursachten Schäden haftet, muss man eine Verischerungssumme angeben, welche möglichst Hoch ist.

