Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht-Versicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer einschließlich seiner Familie vor Schadensersatzforderungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Nach deutschem Recht ist die Haftung von Privatpersonen grundsätzlich nicht begrenzt, somit liegt die bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung und die Anpassung der Versicherungssummen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht sondern eine freiwillige Versicherung.
Die Voraussetzung für das Aufkommen der Versicherung im Falle einer Schadensersatzforderung ist, dass der Schaden im im privaten Bereich entstanden ist. Die private Haftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken eines Schadens im Alltag ab. In beschränktem Umfang ist die Haftung für insbesondere Haus- und Wohnungssitz, Sportausübung sowie Kleintierhaltung versichert. Schäden bei einer Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um einen Schaden von (elektrischen) Einbauten oder Glasschäden handelt.
Maßgebende Versicherungsbedingungen, sind die einheitlich Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer. Abweichungen, besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (BBR,RBH o.ä.) liegen ebenfalls dem Versicherungsschein bei. Diese Unterscheiden sich teilweise zwischen den verschiedenen Versicherungen.

