Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung schützt im Bedarfsfall den Reisenden vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Man kann die Reisegepäckversicherung über Jahre abschließen, oder man benötigt Sie nur für einmalige Reisen. Der Dauervertrag lohnt jedoch nur, wenn man öfters im Jahr für längere Zeit unterwegs ist. Versichert ist das Gepäck des Vertragsnehmer und das der mitreisenden Personen, sofern Sie im gleichen Haus wohnen wie der Versicherte. Nicht mitversichert sind Personen, welche man auf der Tour kennengelernt hat. Im Reisegepäck sind folgende Gegenstände mitversichert: Alle Gegenstände, welche Sie subjektiv für die Reise benötigen, darunter zählen auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des Gewerblichen oder Beruflichen Bedarfs (z.B. Notebook). Auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs) sind bis zu 10% des Versicherungsschadens mitversichert, jedoch nicht über 250€. Antiquitäten sind nicht mitversichert. Sachen die sich bereits in Ihrer Unterkunft/Ferienwohnung befinden sind mitversichert, jedoch nur, wenn sie aus der Anlage entfernt wurden, und nicht in der Anlage zu Bruch gingen. Fahrräder/Schlauchboote und andere Sportgeräte sind nur mitversichert, wenn Sie nicht bei der Benutzung kaputt gegangen sind. Ein Fahrrad, was beim Fahren Schaden genommen hat, ist nicht Versichert. Aber ein Fahrrad, was abgestellt wurde, und Schaden nimmt, ist Versichert. Schmuck und andere Wertsachen sind nur in dem Fall versichert, wenn sie ordnungsgemäß am Körper getragen wurden, oder unter Gewahrsam mitgeführt wurden. Ausweispapiere werden Grundsätzlich von der Versicherung ersetzt. Eine Versicherung lohnt sich jedoch nur, wenn der Gesamte Versicherungswert des Gepäcks auch Versichert wird.

